Allgemeine Geschäftsbedingungen der Drivers Competence Centre (DCC) AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für das Vertragsverhältnis zwischen der Drivers Competence Centre (DCC) AG (nachfolgend DCC) und dem Neulenker* gelten ausschliesslich die vorliegenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung des Neulenkers jeweils gültigen Fassung. Die AGB stehen dem Neulenker auf der Webseite www.drivers-cc.ch unter dem Link "Zweiphasenausbildung (Preise & AGB)" zur Verfügung.
* Zur einfacheren Lesbarkeit wird überall die männliche Form verwendet.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
a) Die Anmeldung für die Kurse kann entweder elektronisch oder per Telefon erfolgen.
b) Mit dem Eingang der Anmeldung bei DCC ist der Vertrag zwischen DCC und dem Neulenker zustande gekommen. Die Mail-Adresse wurde verifiziert und somit wurde sichergestellt, dass die Mails ankommen.
3. Bestätigung Kurstermin
a) Nach Eingang der Anmeldung bestätigt die DCC dem Neulenker Ort, Datum, Zeitpunkt des Eintreffens der Neulenker und Beginn des Kurses. DCC strebt an, dem Neulenker einen Termin gemäss dessen Wünschen zuzuteilen. DCC ist jedoch nicht verpflichtet, Kurse an bestimmten Daten oder Wochentagen durchzuführen.
b) Kurse mit zu wenig Anmeldungen können und dürfen nicht durchgeführt werden.
4. Kursgebühr
a) Als verbindliche Kursgebühr gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage der DCC (www.drivers-cc.ch) publizierte Betrag.
b) Die Kursgebühr kann im Voraus per eBanking, am Kurstag in bar oder mittels Twint bezahlt werden. Für nachträglich bezahlte Kurse muss ein Unkostenzuschlag von CHF 50.— auf die Kursgebühr bezahlt werden.
c) In der Kursgebühr sind neben der Instruktion durch ausgebildete Moderatoren die Kursunterlagen, die Versicherungen (vgl. nachfolgende Ziff. 11) und die Kursbescheinigung sowie die Fahrzeuge gemäss Ausschreibung inbegriffen.
5. Pflichten der Neulenker
a) Mit dem Vertragsabschluss gemäss Ziff. 2 verpflichtet sich der Neulenker zur Zahlung der Kursgebühr für den gebuchten Kurstag im Rahmen der obligatorischen Weiterausbildung.
b) Der bestätigte Kurs darf nur besucht werden, wenn der Neulenker im Zeitpunkt des Kurses im Besitz eines gültigen Führerausweises der entsprechenden Kategorie ist.
c) Der Neulenker verpflichtet sich, den Weisungen der Moderatoren uneingeschränkt Folge zu leisten. Er nimmt zur Kenntnis, dass er vom Kurs ausgeschlossen werden kann, wenn er sich den Anweisungen der Moderatoren/Kursleiter widersetzt oder sich so verhält, dass seine eigene Sicherheit, die Sicherheit der übrigen Kursteilnehmer, der Kursleitung oder von Dritten gefährdet wird.
d) Der Neulenker verpflichtet sich, an den Kurstagen in fahrtüchtigem Zustand zu sein, insbesondere weder Alkohol noch andere Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Medikamente eingenommen zu haben. Er verpflichtet sich, im Zweifelsfall vorgängig einen Arzt zu konsultieren und gegebenenfalls während des Kurstages auftretende Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit unverzüglich der Kursleitung zu melden.
e) Der Neulenker verpflichtet sich, entsprechend den Angaben der Kursbestätigung gemäss Ziff. 3 rechtzeitig am Kursort einzutreffen. Sollte der Neulenker nicht rechtzeitig am Kursort eintreffen, hat er die Kursgebühren zu 100% zu entrichten.
6. Abmeldung und Umbuchung
a) Die Anmeldung ist verbindlich. Kann der von DCC gemäss Ziff. 3 bestätigte Termin nicht wahrgenommen werden, so hat der Kursteilnehmer dies umgehend zu melden. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme sind die Kursgebühren zu 100% zu entrichten.
b) Im Verhinderungsfall (für Krankheit siehe Ziff. 8) ist DCC schriftlich (Brief, E-Mail) bis spätestens 21 Tage vor Kursbeginn zu benachrichtigen. Dabei fallen keine Kosten an.
c) Bei einer späteren Abmeldung geltend folgende Konditionen:
- Bei einer Abmeldung bis 7 Tage vor dem Kurstag sind 50% der Kurskosten zu bezahlen.
- Bei einer Abmeldung weniger als 7 Tage vor dem Kurstag sind 100% der Kurskosten zu bezahlen.
d) Bei einer späteren Umbuchung gelten folgende Konditionen:
- Bei einer Umbuchung bis 7 Tage vor dem Kurstag wird eine Unkostengebühr von CHF 50.- erhoben.
- Eine Umbuchung weniger als 7 Tage vor dem Kurstag wird nicht akzeptiert. Es muss am Kurs teilgenommen werden oder es sind analog der verspäteten Abmeldung gemäss Ziff. 6 lit. c 100% der Kursgebühren zu bezahlen.
e) Kann eine verhinderte Person eine Ersatzperson für den gleichen Kurs organisieren, wird nur eine Unkostengebühr von CHF 50.- erhoben.
7. Abbruch
Bei einem Abbruch durch eigenes Verschulden des Kursteilnehmers sind die Kursgebühren zu 100% zu entrichten. Als eigenes Verschulden des Kursteilnehmers gilt beispielsweise, wenn er den Kurs am Kurstag auf eigene Initiative hin verlässt oder gegen die Pflichten gemäss Ziff. 5 dieser AGB verstösst.
8. Krankheit
Bei krankheitsbedingter Abmeldung werden die Kurskosten an einen späteren Kurs angerechnet, sofern innert 7 Tagen nach dem Kursdatum unaufgefordert ein gültiges, schriftliches Arztzeugnis vorliegt. DCC erhebt eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.-. Kann die kranke Person eine Ersatzperson für den gleichen Kurstag stellen, entfällt die Umtriebsentschädigung. Eine Abmeldung ist zwingend und muss mindestens 24 Stunden vor dem Kurstag in schriftlicher Form (Brief, E-Mail) eintreffen. In akuten Fällen wird eine telefonische Abmeldung akzeptiert. Diese muss bis 30 Minuten vor Kursbeginn eintreffen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben sind die Kursgebühren zu 100% zu entrichten, auch wenn nachträglich ein Arztzeugnis eingesandt wird.
9. Pflichten DCC
a) DCC verpflichtet sich, dem Neulenker den Besuch der obligatorischen Weiterausbildung im Rahmen der von DCC angebotenen Kurse zu ermöglichen.
b) DCC verpflichtet sich, den bestätigten Kurs durchzuführen, sofern 14 Tage vor dem Kurstag mindestens 10 Teilnehmer definitiv angemeldet sind. Muss ein bestätigter Kurstag infolge höherer Gewalt (z. B. Unfall oder Krankheit des Moderators, extreme Witterungsbedingungen usw.) kurzfristig annulliert werden, wird dem Neulenker nach Absprache ein anderer Kurstermin zugewiesen.
10. Haftungsausschluss
a) DCC haftet nicht für allenfalls aus der Annullation des Kurses entstehende Schäden (Auslagen, Verdienstausfall usw.).
b) DCC haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen der Kursteilnehmer.
11. Versicherungen
a) Während der Kursdauer sind die Kursteilnehmer für die damit verbundenen Risiken (z. B. Schäden an Fahrzeugen, Betriebshaftpflicht) versichert. Bei Schäden an Fahrzeugen beträgt die Höchstentschädigung pro Schadensfall CHF 50'000. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1'000 pro Schadensfall.
b) Keine Versicherungsdeckung seitens DCC besteht vor und nach dem Besuch des Kurses, insbesondere nicht für die An- und Abreise.
12. Bescheinigung
a) Die Ausstellung der Kursbescheinigung setzt die erfolgreiche Absolvierung des Kurses voraus.
b) Muss eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.- erhoben.
13. Diverses
a) Die Reisekosten und eine allfällige Fahrzeugmiete gehen zu Lasten des Neulenkers.
b) Datenschutzerklärung (siehe separates Blatt im Anhang an diese AGB)
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, so wird davon die übrige Wirksamkeit des Vertrags und dieser AGB nicht berührt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Die Vertragsverhältnise zwischen der DCC und dem Neulenker sowie die vorliegenden AGB unterstehen ausschliesslich des materiellen schweizerischen Rechts.
b) Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Absolvierung des Weiterausbildungskurses bei DCC ist Liestal, Baselland.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutz- Grundverordnung der EU von 2018 ist auch in der Schweiz anwendbar. Die DCC AG verpflichtet sich, die Anforderungen des Datenschutzes zu erfüllen.
Gestützt auf die Datenschutzverordnung informieren wir unsere Kunden wie folgt:
1. Welche Personenbezogene Daten werden erfasst?
a) Für die obligatorischen WAB-Kurse erfassen wir ausschliesslich die nach schweizerischem Recht erforderlichen Daten. Das betrifft persönliche Daten wie auch Daten über die Zulassung zum Strassenverkehr.
b) Für freiwillige Kurse erfassen wir den Auftraggeber sowie die Teilnehmer mit Namen und Vornamen. Bei privater Anmeldung erfassen wir die persönlichen Daten.
c) Bei Fahrten auf öffentlichen Strassen überprüfen wir zudem das Vorhandensein eines gültigen Führerausweises.
2. Warum werden diese Daten erfasst?
a) Die Erfassung der oben beschriebenen Daten ist erforderlich für die korrekte Durchführung der WAB-Kurse nach geltendem Recht.
b) Für freiwillige Kurse werden lediglich der Veranstalter sowie die Namen der Teilnehmenden erfasst. Bei privater Anmeldung benötigen wir die Adressangaben für den Versand der Einladung und Kursbestätigung.
3. Werden die Daten weitergegeben?
a) Die Daten für die WAB-Kurse werden ausschliesslich in die Datenbank SARI des Bundes weiter gemeldet, damit die Kurse korrekt erfasst werden.
b) Die DCC verwendet sämtliche erfassten Daten nicht für kommerzielle Zwecke und gibt diese auch nicht an Dritte weiter.
4. Wie sehen die Kontrollmechanismen aus?
Die Geschäftsleitung der DCC AG steht im Einzelfall für detaillierte Erklärungen zur Verfügung. Allfällige Beschwerden sind ebenso an die Geschäftsleitung der DCC AG zu richten.